Elektronische Patientenakte (ePA)

Welche Medikamente nimmt ein Patient, welche Vorerkrankungen hat er, wie sind seine Blutwerte, wie verliefen frühere Behandlungen? Viele dieser Informationen über unsere Gesundheit stehen in den Aktenordnern der Arztpraxen. Gehen wir dann zu einem anderen Arzt, liegen viele dieser Informationen über uns nicht vor und Untersuchungen müssen wiederholt werden. Damit soll demnächst Schluss sein.

Ein Digitalisierungsprojekt im deutschen Gesundheitswesen

Im Jahr 2021 startete eines der größten Digitalisierungsprojekte im deutschen Gesundheitswesen, die elektronische Patientenakte (ePA). Nachdem 2021 zunächst nur ein erweiterter Feldtest mit ca. 200 ausgewählten Arztpraxen stattfand, erfolgt seit 2022 / 2023 langsam die Ausweitung auf die mehr als 200.000 Erbringer von Leistungen. Bis die ePA flächendeckend angeboten werden kann und auch alle Leistungserbringer diese bedienen können wird noch Zeit vergehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant, dass die ePA ab Ende 2024 für alle Versicherten verbindlich eingeführt werden soll, es sei denn man widerspricht dem. Dabei handelt es sich zunächst um Pläne, deren Ausgestaltung noch nicht abschließend geklärt ist. Sollten Sie also keine ePA wünschen, müssen Sie aktuell noch nicht aktiv widersprechen. Wir informieren über die weiteren Pläne des Bundesgesundheitsministeriums wie gewohnt rechtzeitig in unserem Kundenmagazin und auf unserer Homepage.

Wenn die ePA dann flächendeckend genutzt werden kann, sollen neben Befunden und Röntgenbildern ab diesem Jahr auch Impfausweise oder das Zahn-Bonusheft enthalten sein. Dabei legen die Patienten fest, welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.

Voraussetzung zur Nutzung der ePA ist, dass Sie Kunde der BKK Deutsche Bank sind, Android 9 oder höher bzw. iOS 15 oder höher nutzen und zudem kein Gerät mit verändertem Betriebssystem im Einsatz haben.

Wer sich noch umfassender informieren möchte, findet hier und auf den folgenden Seiten weitere Details zur ePA.

Informationen zur elektronische Patientenakte

In unseren sechs Videos haben wir für Sie Informationen zur elektronische Patientenakte leicht verständlich aufbereitet. Zum Start im Januar 2021 stehen allerdings noch nicht alle vorgestellten Funktionen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle in den Videos vorgestellten Funktionen zur Verfügung stehen.

  • Video 1: Was ist die ePA?
  • Video 2: Die ePA und der Datenschutz
  • Video 3: Einrichtung der ePA
  • Video 4: Die ePA bleibt auch beim Wechsel der Krankenkasse erhalten
  • Video 5: ePA - ganz einfach Berechtigungen für Dokumente vergeben
  • Video 6: Einen Stellvertreter für die eigene ePA berechtigen

Was ist die ePA?

Die ePA bleibt auch beim Wechsel der Krankenkasse erhalten

Die ePA und der Datenschutz

ePA - ganz einfach Berechtigungen für Dokumente vergeben

Einrichtung der ePA

Einen Stellvertreter für die eigene ePA berechtigen

 

Hinweis:

Die sechs Videos können auch auf der Plattform YouTube aufgerufen und wiedergegeben werden. Sobald Sie die Videos dort aufrufen, werden Daten zwischen YouTube und Ihrem Browser ausgetauscht. Rufen Sie die Videos daher nur dort auf, wenn Sie mit dem Abspielen auf YouTube und den dort geltenden Datenschutzbestimmungen einverstanden sind.


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Wie funktioniert die ePA in der Arztpraxis?

Damit Ihnen ein Arzt oder ein anderer Leistungerbringer Daten in die ePA übermitteln kann, müssen Sie den Arzt in Ihrer ePA-App dazu berechtigen. Eine Berechtigung einzelner Leistungserbringer, also z. B. eines einzelnen Arztes innerhalb einer Arztpraxis, ist leider nicht möglich.

Für die Erteilung der Berechtigung gibt es zwei Möglichkeiten:

Entweder Sie berechtigen den Arzt über die ePA-App oder Sie nehmen eine sogenannte Adhoc-Berechtigung beim Arzt in der Praxis vor. Der Unterschied ist, dass die Adhoc-Berechtigung durch den Arzt ausgelöst wird (also der Arzt möchte Daten in Ihre ePA übetragen). Bei der Adhoc-Berechtigung müssen Sie als Versicherter mittels Einlesen der eGK sowie Eingabe ihrer PIN den Arzt entsprechend vor Ort genau für diesen einen Übertrag in die ePA berechtigen.

Besser und einfacher ist es aus unserer Sicht, die andere Variante zu nutzen (also Ihren Arzt schon zuvor in ihrer App dazu berechtigen), da durch das Setzen der Berechtigung in der App für diesen Arzt auch ohne Ihre Anwesenheit eine Übertragung durch den Arzt in die ePA möglich wird. Er kann dies dann zum Beispiel auch zu einem späteren Zeitpunkt durchführen. Ihre PIN und die eGK wird nur benötigt, wenn Sie einem Arzt eine Adhoc-Berechtigung einrichten wollen. Wenn Sie die Berechtigung in der App bereits vor dem Arztbesuch erteilen, kann der Arzt die Daten in die ePa auch ohne Beisein der eGK und PIN in Ihre ePA übertragen.

Sie können die elektronische Patientenakte auch auf Ihrem PC oder Laptop nutzen, wenn Ihnen kein Smartphone zur Verfügung steht. Um Ihre Dokumente am PC zu verwalten oder Berechtigungen zu vergeben, müssen Sie sich einen „epaclient“ auf den Computer laden: Link "epaclient"



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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024