Wer erhält Mutterschaftsgeld?
Als Arbeitnehmerin erhalten Sie täglich bis zu 13,00 Euro Mutterschaftsgeld. Der Differenzbetrag zu Ihrem Nettogehalt wird durch Ihren Arbeitgeber aufgestockt.
Wenn Sie bei zwei Arbeitgebern beschäftigt sind erhalten Sie ebenfalls höchstens 13,00 Euro täglich von uns. Die Differenz zu Ihren Nettogehältern wird anteilig von Ihren Arbeitgebern getragen.
Wenn Sie in der Elternzeit erneut schwanger werden erhalten Sie 13,00 Euro Mutterschaftsgeld täglich von uns. In diesem Fall entfällt jedoch der Zuschuss Ihres Arbeitgebers bis zu Ihrem Nettogehalt, wenn Sie Ihre Elternzeit nicht vorzeitig beenden.
Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes von uns . Bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II und nebenbei arbeiten erhalten Sie einen Zuschuss von 13,00 Euro am Tag aus ihrer Beschäftigung und ihr Arbeitgeber stockt den Differenzbetrag zu Ihrem Nettogehalt auf.
Selbständige mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld erhalten 70 Prozent ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
Familienversicherte Frauen haben ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Es beträgt höchstens 210,00 Euro und wird vom Bundesamt für soziale Sicherung (Mutterschaftsgeldstelle) gezahlt. Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung oder unter der Rufnummer: 0228 / 619 - 18 88.
Mehr zur Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamts für Soziale Sicherung