Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen – sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Entbindung – dürfen Sie nicht arbeiten: Sie sollen sich ganz und gar Ihrem Nachwuchs widmen können. Damit Sie finanziell abgesichert sind, erhalten Sie von uns das Mutterschaftsgeld. Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss entspricht das Ihrem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate.

Wir tragen zu Ihrer Absicherung bei

Frauen in Deutschland sind während des Mutterschutzes und der Elternzeit mit unterschiedlichen Leistungen finanziell abgesichert.

Wir tragen zu dieser Absicherung bei: So erhalten Sie von Ihrer BKK sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen – das Mutterschaftsgeld.

Zusammen mit dem Zuschuss des Arbeitgebers wird Ihnen damit das ausfallende Nettoeinkommen in voller Höhe ersetzt.

Übrigens

Während der Elternzeit bleiben Sie bei uns beitragsfrei versichert, wenn Sie „pflichversichert“ sind und kein Arbeitsentgelt erhalten. Sofern Sie „freiwillig“ versichert sind, beraten wir Sie gerne über Ihre Weiterversicherung während der Elternzeit.

Wer erhält Mutterschaftsgeld?

Als Arbeitnehmerin erhalten Sie täglich bis zu 13,00 Euro Mutterschaftsgeld. Der Differenzbetrag zu Ihrem Nettogehalt wird durch Ihren Arbeitgeber aufgestockt.

Wenn Sie bei zwei Arbeitgebern beschäftigt sind erhalten Sie ebenfalls höchstens 13,00 Euro täglich von uns. Die Differenz zu Ihren Nettogehältern wird anteilig von Ihren Arbeitgebern getragen.

Wenn Sie in der Elternzeit erneut schwanger werden erhalten Sie 13,00 Euro Mutterschaftsgeld täglich von uns. In diesem Fall entfällt jedoch der Zuschuss Ihres Arbeitgebers bis zu Ihrem Nettogehalt, wenn Sie Ihre Elternzeit nicht vorzeitig beenden.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes von uns . Bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II und nebenbei arbeiten erhalten Sie einen Zuschuss von 13,00 Euro am Tag aus ihrer Beschäftigung und ihr Arbeitgeber stockt den Differenzbetrag zu Ihrem Nettogehalt auf.

Selbständige mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld erhalten 70 Prozent ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.

Familienversicherte Frauen haben ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Es beträgt höchstens 210,00 Euro und wird vom Bundesamt für soziale Sicherung (Mutterschaftsgeldstelle) gezahlt. Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung oder unter der Rufnummer: 0228 / 619 - 18 88.

Mehr zur Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamts für Soziale Sicherung

Online-Rechner für Mütter

Mutterschutzrechner

Mutterschaftgeldrechner

So erhalten Sie das Mutterschaftsgeld

Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Hebamme stellen Ihnen eine kostenlose Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Entbindung aus: Eine Ausfertigung für uns und eine weitere für Ihren Arbeitgeber. Bitte ergänzen Sie die fehlenden Angaben und reichen Sie das unterschriebene Dokument bei uns ein.


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

Ihre Ansprechpartner A-L

Ihre Ansprechpartner M-Z

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Möchten Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.

Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024