Europäische Krankenversicherungskarte

In insgesamt 34 europäischen Ländern – allen Ländern der EU und einigen weiteren (angrenzenden) Staaten – bietet die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) grundsätzlichen Krankenversicherungsschutz. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte, Sie sollten Sie auf Reisen stets bei sich haben.

Behandlungen im Ausland

Im Krankheitsfall können Sie sich im Urlaubsland gegen Vorlage Ihrer EHIC und des Personalausweises oder Reisepasses bei Vertragsärzten behandeln lassen und erhalten alle landesüblichen Leistungen, so als wären Sie in dem Land versichert. Das bedeutet für Sie in jedem Fall, dass bei einem Notfall – sei es ein Unfall oder eine Erkrankung – die notwendige medizinische Behandlung abgesichert ist. Leistungen, die bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können, dürfen hingegen nicht über die EHIC abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass der Umfang der Leistungen von Land zu Land sehr unterschiedlich sein kann. Höhere Zuzahlungen für Medikamente oder eine spürbare Selbstbeteiligung an den Kosten einer stationären Behandlung sind nicht unüblich.

In folgenden Ländern gilt die Europäische Versichertenkarte

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)

Ausnahmen in Europa

Für Bosnien Herzegowina gelten anstelle der Europäischen Krankenversichertenkarte Auslandskrankenscheine bzw. Anspruchsausweise. Bitte beachten Sie, dass durch hierdurch nur Notfallleistungen abgedeckt sind, die nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können.

In der Republik Kosovo besteht kein Versicherungsschutz. Dort können Sie weder die Europäische Krankenversichertenkarte noch einen Auslandskrankenschein nutzen. Bitte denken Sie bei Reisen in den Kosvo in jedem Fall an eine private Auslandsreisekrankenversicherung.

Zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung

Auch innerhalb Europas gilt: Eine zusätzliche private Reisekrankenversicherung kann sinnvoll sein, um z.B. hohe Eigenanteile bei stationären Krankenhausbehandlungen zu vermeiden und Leistungen wie den Rücktransport bei Krankheit zu gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend den Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.

ExtraPlus Zusatzversicherung - „Mehr Reisen“

Mit dem Angebot „Mehr Reisen“ unseres Kooperationspartners Barmenia Krankenversicherung können Sie den Versicherungsschutz Ihrer BKK gegen einen geringen Beitrag sinnvoll ergänzen und sicherstellen, dass Sie im Falle eines Falles keine finanziellen Risiken tragen müssen.

Zum Angebot „Mehr Reisen“ der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG


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Veröffentlicht am: 19.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024