Tochterunternehmen im Konzern der Deutschen Bank

Neben den Mitarbeitern der Deutschen Bank können sich Mitarbeiter der Deutsche Bank Gruppe in der BKK versichern, wenn deren Arbeitgeber in die Satzung der BKK aufgenommen wurde.

Neben den Mitarbeitern der Deutschen Bank können sich Mitarbeiter der Deutsche Bank Gruppe versichern

Neben den Mitarbeitern der Deutschen Bank können sich Mitarbeiter der Deutsche Bank Gruppe in der BKK versichern, wenn deren Arbeitgeber in die Satzung der BKK aufgenommen wurde. Dies ist jedoch an eindeutig definierte Voraussetzungen geknüpft, die nach dem Antrag durch die Geschäftsführung des Unternehmens vom Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn detailliert geprüft werden. Eine pauschale Ausdehnung auf die Deutsche Bank Gruppe ist nicht möglich, da in vielen Fällen die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Wenn Sie bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Bank beschäftigt sind, dass noch nicht in der nachfolgenden Liste steht können Sie Marcus Henkenjohann gerne ansprechen.

In die Satzung der BKK aufgenommen sind:

DB Direkt GmbH
DB HR Solutions GmbH
DB Industrial Holdings GmbH
DB Investment Services GmbH
DB Management Support GmbH
DB Print GmbH
DEUKONA Versicherungs-Vermittlungs-GmbH
Deutsche Immobilien Leasing GmbH
DWS Alternatives GmbH

DWS Beteiligungs GmbH
DWS Group GmbH & Co. KGaA
DWS Grundbesitz GmbH
DWS Investment GmbH
DWS Real Estate GmbH
Finanzberatungsgesellschaft mbH der Deutschen Bank
KEBA Gesellschaft für interne Services mbH
Konsul Inkasso GmbH
PCC Services GmbH der Deutschen Bank

(Stand: 28.02.2024)

Ihr persönlicher Ansprechpartner

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Veröffentlicht am: 18.05.2021 - Zuletzt geändert am: 27.02.2024