Neben den Mitarbeitern der Deutschen Bank können sich Mitarbeiter der Deutsche Bank Gruppe versichern
Neben den Mitarbeitern der Deutschen Bank können sich Mitarbeiter der Deutsche Bank Gruppe in der BKK versichern, wenn deren Arbeitgeber in die Satzung der BKK aufgenommen wurde. Dies ist jedoch an eindeutig definierte Voraussetzungen geknüpft, die nach dem Antrag durch die Geschäftsführung des Unternehmens vom Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn detailliert geprüft werden. Eine pauschale Ausdehnung auf die Deutsche Bank Gruppe ist nicht möglich, da in vielen Fällen die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Wenn Sie bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Bank beschäftigt sind, dass noch nicht in der nachfolgenden Liste steht können Sie Marcus Henkenjohann gerne ansprechen.