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Ihre persönlichen Kundenbetreuer sind weiterhin mit der direkten Durchwahl oder per E-Mail für Sie erreichbar. Gerne können Sie auch einen Besuchstermin in unseren Geschäftsräumen mit uns vereinbaren.
Udo Mainz, Bereichsleiter Leistungen: „Meine persönliche Empfehlung für die Einreichung von Rechnungen, Formularen etc. ist unsere BKK-App. Mit dieser können unsere Versicherten viele Anliegen sehr bequem auch außerhalb der Öffnungszeiten erledigen und damit eine Menge Zeit sparen.“
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation erreichen uns viele Fragen. Wir haben Ihnen zu den folgenden Themen die Regelungen zusammengestellt: Impfung, Medizinisches, Arbeitsrechtliches, Kinderkrankengeld und Infos zu vielen Leistungsthemen.
Aktuell dreht sich in der Corona-Pandemie sehr viel um die sehr wichtige Auffrischungsimpfung, die sogenannte Booster-Impfung. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Der Begriff „Booster“, der aus dem Englischen stammt und „Verstärker" bedeutet, ist das Synonym für eine Auffrischungsimpfung.
Zum besseren Schutz und zur Optimierung der Grundimmunisierung, die nach den ersten beiden Impfungen erreicht ist, jedoch nicht mehr als ausreichend gilt, wird eine Drittimpfung eingesetzt. Diese kann bereits ab drei Monaten nach der Grundimmunisierung aufgefrischt werden.
Bei der Auffrischungsimpfung handelt es sich um eine zusätzliche Verabreichung einer Dosis eines zugelassenen mRNA-Impfstoffs (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer oder Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna). Ziel der Booster-Impfung ist die Erhöhung des Impfschutzes. Sie dient dazu, den Impfschutz langfristig aufrecht zu erhalten.
Diese ist insbesondere bei bestimmten Personengruppen, bei denen es zu einer reduzierten oder nachlassenden Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie kommen kann, sehr wichtig.
Aktuelle Informationen rund um die Impfungen mit einer FAQ der Bundesregierung können Sie dem beigefügten Link entnehmen.
Lesen Sie die Informationen der Bundesregierung
Eine Impfung in der BKK ist aktuell nicht möglich. Die Impfungen finden in den Impfzentren sowie bei den Hausärzten statt.
Die BKK unterstützt die Impfkampagne der Deutschen Bank und hat bereits mehrfach einen Teil ihrer Räumlichkeiten für die Impfungen durch den Betriebsärztlichen Dienst der Deutschen Bank zur Verfügung gestellt.
Die Deutsche Bank unterstützt die Impfstrategie in Deutschland. So haben bereits an zahlreichen Standorten der Deutschen Bank Impfungen von Mitarbeitern der Deutschen Bank stattgefunden. Weitere Informationen erhalten Mitarbeiter über die internen Medien der Deutschen Bank.
Aktuell brauchen wir noch keinen Impfnachweis von unseren Versicherten. In unserer BKK-App haben wir trotzdem schon die Option eingebaut, dass Sie uns Ihren Impfnachweis einreichen können. Über den Menüpunkt „Meine übermittelten Dokumente“ können Sie den Impfnachweis dann jederzeit aufrufen, wenn Sie ihn vorlegen müssen.
Sie haben auch über diverse andere Apps die Möglichkeit, Ihren Impfnachweis abzuspeichern (zum Beispiel die "Covid Pass App", die Sie im im Playstore (Android) oder App Store (iOS) auf Ihr Smartphone laden können).
Der digitale Impfpass („grüner Ausweis“) soll in Deutschland wie auch in der EU bei der Rückkehr zur Normalität eine entscheidende Rolle spielen. Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der "CovPass-App" oder in der "Corona-Warn-App" – digital speichern.
Bisher sind als Nachweis über die durchgeführte(n) Impfung(en) die Daten der Impfungen sowie Name und Chargennummer des jeweiligen Impfstoffs in Ihren gelben Impfausweis eingetragen worden. Dieses Dokument ist uneingeschränkt weiterhin gültig! Bitte bewahren Sie Ihren Impfausweis daher sorgfältig auf.
Einen zusätzlichen Service – z. B. für Reisen – bietet Ihnen der digitale Impfnachweis auf dem Smartphone. Er ist europaweit gültig. So tragen Sie Ihren digitalen Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung jederzeit bei sich. Um einen digitalen Impfausweis für sich zu erstellen, müssen Sie die Nachweise sowohl für Erst- als auch Zweitimpfung über einen QR-Code in eine App Ihres Smartphones einlesen. Die entsprechende CovPass-App oder die Corona-Warn-App finden Sie zum Beispiel im Play Store von Google oder im App Store von Apple.
Sie können Ihren digitalen Impfausweis über das Terminbuchungsportal herunterladen, bei dem Sie sich angemeldet haben oder den QR Code in Apotheken erstellen lassen.
Ein QR-Code enthält die folgenden persönlichen Daten: 1. Name und Vorname 2. Geburtsdatum 3. Angaben zur Impfung (Impfdatum, Impfstoff, Erst- oder Zweitimpfung)
Bitte prüfen Sie vorher immer Ihre persönlichen Daten. Sind die gespeicherten Daten fehlerhaft, können Sie sich für die Ausstellung eines neuen QR-Codes an eine Apotheke oder voraussichtlich ab dem 1. Juli 2021 auch an eine Arztpraxis wenden. Bitte beachten Sie: Das Personal in den Impfzentren hat keine Möglichkeit, fehlerhafte Daten zu korrigieren oder nachzutragen!
Sie erhalten die Informationen auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus erreichen uns viele Anrufe. Sind Sie auch beunruhigt? Dann nutzen Sie unsere Hotline. Unsere Kundenbetreuer beantworten Ihre Fragen oder geben Ihnen Tipps, an wen Sie sich wenden können.
Mit medizinischen Fragen können Sie sich auch gerne direkt an unseren Beratungsservice mediLine wenden:
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.
Veröffentlicht am: 12.05.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023