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Ob für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel wie eine logopädische oder ergotherapeutische Behandlung oder Krankenhauskosten – Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind vollständig von Zuzahlungen befreit. Einzige Ausnahme: die Zuzahlung bei Fahrkosten und Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinausgeht.
Kinder unter 18 Jahre sind von allen Zuzahlungen befreit. Das gilt für alle Bereiche von Arzneimitteln bis zu Heil- und Hilfsmitteln. Für Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt außerdem, dass grundsätzlich auch zugelassene, apothekenpflichtige Medikamente von Ihrer BKK bezahlt werden, wenn der Arzt sie verordnet. Nur bei den Fahrkosten und bei Zahnersatz, sofern er die Regelversorgung übersteigt, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
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Veröffentlicht am: 06.05.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023