Zuzahlungsbefreiung für Kinder und Jugendliche

Ob für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel wie eine logopädische oder ergotherapeutische Behandlung oder Krankenhauskosten – Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind vollständig von Zuzahlungen befreit. Einzige Ausnahme: die Zuzahlung bei Fahrkosten und Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinausgeht.

Ein wichtiges Signal an Familien

Kinder unter 18 Jahre sind von allen Zuzahlungen befreit. Das gilt für alle Bereiche von Arzneimitteln bis zu Heil- und Hilfsmitteln. Für Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt außerdem, dass grundsätzlich auch zugelassene, apothekenpflichtige Medikamente von Ihrer BKK bezahlt werden, wenn der Arzt sie verordnet. Nur bei den Fahrkosten und bei Zahnersatz, sofern er die Regelversorgung übersteigt, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen.


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

Ihre Ansprechpartner A-L

Ihre Ansprechpartner M-Z

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Möchten Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.

Veröffentlicht am: 06.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024