Dauer und Höhe der Zahlung
Mutter und Vater haben jeweils Anspruch auf bis zu 15 Arbeitstage pro Kind im Kalenderjahr. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Anteile beider Elternteile, also bis zu 30 Arbeitstage. Gibt es mehr als zwei Kinder in Ihrer Familie, erhöht sich die Dauer auf maximal 35 Arbeitstage im Kalenderjahr pro Elternteil bzw. 70 Arbeitstage bei Alleinerziehenden.
Bei schwerstkranken Kindern mit einer begrenzten Lebenserwartung besteht unter bestimmten Voraussetzung ein unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ruht, wenn Arbeitsentgelt während der Freistellung fortgezahlt wird.
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes bzw. 100 Prozent, wenn Sie in den letzten zwölf Kalendermonaten beitragspflichtige Einmalzahlungen erhalten haben.
Der Höchstbetrag des kalendertäglichen Krankengeldes beträgt im Jahr 2026: 135,63 Euro (2025: 128,63 EUR).
Aus dem Kinderkrankengeld sind in der Regel Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. Diese Beitragsanteile ziehen wir vom Kinderkrankengeld ab und leiten diese an die jeweiligen Sozialversicherungsträger weiter.