Antrag, Dauer und Fristen für die Elternzeit
Die Elternzeit beginnt frühestens mit dem Tag der Geburt und endet spätestens einen Tag vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes. Werden Sie erneut schwanger, beginnt die Elternzeit für jedes weitere Kind ebenfalls mit der Geburt und endet einen Tag vor Vollendung des dritten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes.
Ihre Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Gleichzeitig müssen Sie erklären, für welche Zeiten Sie innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit nehmen.
Von den insgesamt drei Jahren Elternzeit können 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Allerdings muss die Elternzeit ab dem 3. Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher angemeldet werden – Elternzeit vor dem 3. Geburtstag sieben Wochen vorher.
Elternzeit können Mütter und Väter alleine oder gemeinsam nehmen. Beide Elternteile können ihre Elternzeit in je drei Abschnitte aufteilen. Liegt der dritte Teil jedoch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, kann der Arbeitgeber diesen Teil der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Sie darf insgesamt auf vier Zeitabschnitte verteilt werden. Anteile können dabei mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden – bei Geburten bis zum 30. Juni 2015 insgesamt 12 Monate, ab dem 1. Juli 2015 bis zu 24 Monate.