Kann ich mit meiner Europäische Krankenversichertenkarte direkt vor Ort zum Arzt?
Ja, in den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung für im Ausland erbrachte Leistungen direkt zwischen den ausländischen Sozialversicherungsträgern und Deiner BKK.
Es kann aber vorkommen, dass Leistungen aus "eigener Tasche" vorgestreckt werden müssen. Privatärzte oder Privatkliniken können generell nicht über die EHIC abrechnen. Privatärztliche Rechnungen dürfen wir maximal mit nach deutschem Sozialversicherungsrecht geltenden Beträgen erstatten.
In folgenden Ländern gilt die Europäische Versichertenkarte EHIC:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
Auch innerhalb Europas gilt: Eine zusätzliche private Reisekrankenversicherung kann sinnvoll sein, um z.B. hohe Eigenanteile bei stationären Krankenhausbehandlungen zu vermeiden und Leistungen wie den Rücktransport bei Krankheit abzusichern.
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung unseres Kooperationspartners der Barmenia (Tarif: Mehr Reisen) bist Du zu 100 % abgesichert – weltweit bis zu 42 Tage pro Urlaubsreise und zu besonders günstigen Konditionen.
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Sonderfall: Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina
Mit diesen Staaten gibt es gesonderte Vereinbarungen, die im Notfall die medizinische Hilfe gewährleisten. Voraussetzung ist ein spezieller Auslandskrankenschein, den wir Dir bei Bedarf gern zuschicken. Die EHIC-Karte gilt hier nicht.
In der Türkei, in Tunesien oder Bosnien-Herzegowina hast Du ausschließlich Anspruch auf Notfallbehandlungen bei zugelassenen Vertragseinrichtungen. Bereits in Deutschland absehbarer Behandlungsbedarf, z.B. bei chronischer Erkrankung, ist nicht abgedeckt. Auch bei Privatärzten oder -kliniken dürfen wir die Kosten unter Umständen nicht erstatten.
Detaillierte Informationen zu diesen Reiseländern findest Du in den Merkblättern der DVKA- Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung, z.B. unsere Kooperationspartners der Barmenia (Tarif: Mehr Reisen), empfehlen wir Dir auch bei Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina.
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