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Abenteuer erleben, Sprachen lernen, Neues entdecken – viele von Euch zieht es in die Ferne. Doch ob im Urlaub oder während des Auslandspraktikums: Krankenversicherungsschutz gehört unbedingt ins Reisegepäck!
In insgesamt 34 europäischen Ländern – allen Ländern der EU und einigen weiteren (angrenzenden) Staaten – bietet die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) grundsätzlichen Krankenversicherungsschutz. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Deiner Versichertenkarde der BKK, Du solltest Sie auf Reisen stets dabei haben.
Im Krankheitsfall kannst Du Dich damit bei Vertragsärzten behandeln lassen und erhältst alle landesüblichen Leistungen, so als wärst Du in dem Land versichert. Das bedeutet für Dich in jedem Fall, dass bei einem Notfall – sei es ein Unfall oder eine Erkrankung – die notwendige medizinische Behandlung abgesichert ist.
Leistungen, die bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können, dürfen hingegen nicht über die EHIC abgerechnet werden. Zu beachten ist, dass der Umfang der Leistungen von Land zu Land sehr unterschiedlich sein kann. Höhere Zuzahlungen für Medikamente oder eine spürbare Selbstbeteiligung an den Kosten einer stationären Behandlung sind nicht unüblich.
Die Merkblätter der DVKA - Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland enthalten aktuelle Informationen, wie der Krankenversicherungsschutz in Deinem Urlaubs- bzw. Reiseland gehandhabt wird und Adressen medizinischer Einrichtungen.
Ja, in den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung für im Ausland erbrachte Leistungen direkt zwischen den ausländischen Sozialversicherungsträgern und Deiner BKK.
Es kann aber vorkommen, dass Leistungen aus "eigener Tasche" vorgestreckt werden müssen. Privatärzte oder Privatkliniken können generell nicht über die EHIC abrechnen. Privatärztliche Rechnungen dürfen wir maximal mit nach deutschem Sozialversicherungsrecht geltenden Beträgen erstatten.
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
Auch innerhalb Europas gilt: Eine zusätzliche private Reisekrankenversicherung kann sinnvoll sein, um z.B. hohe Eigenanteile bei stationären Krankenhausbehandlungen zu vermeiden und Leistungen wie den Rücktransport bei Krankheit abzusichern.
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung unseres Kooperationspartners der Barmenia (Tarif: Mehr Reisen) bist Du zu 100 % abgesichert – weltweit bis zu 42 Tage pro Urlaubsreise und zu besonders günstigen Konditionen.
Mit diesen Staaten gibt es gesonderte Vereinbarungen, die im Notfall die medizinische Hilfe gewährleisten. Voraussetzung ist ein spezieller Auslandskrankenschein, den wir Dir bei Bedarf gern zuschicken. Die EHIC-Karte gilt hier nicht.
In der Türkei, in Tunesien oder Bosnien-Herzegowina hast Du ausschließlich Anspruch auf Notfallbehandlungen bei zugelassenen Vertragseinrichtungen. Bereits in Deutschland absehbarer Behandlungsbedarf, z.B. bei chronischer Erkrankung, ist nicht abgedeckt. Auch bei Privatärzten oder -kliniken dürfen wir die Kosten unter Umständen nicht erstatten.
Detaillierte Informationen zu diesen Reiseländern findest Du in den Merkblättern der DVKA- Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung, z.B. unsere Kooperationspartners der Barmenia (Tarif: Mehr Reisen), empfehlen wir Dir auch bei Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina.
Für Reisen außerhalb Europas gilt: Es sollte unbedingt eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, denn sonst wird´s im Ernstfall teuer: Behandlungen und Krankenhauskosten außerhalb Europas dürfen von deutschen Krankenkassen nicht erstattet werden.
Mit einer private Auslandsreise-Krankenversicherung z.B. unseres Kooperationspartners der Barmenia (Tarif: Mehr Reisen) bist Du jedoch auf der sicheren Seite.
Bitte informiere Dich rechtzeitig vor Reisebeginn über die empfohlenen Schutzimpfungen für Dein Reiseland und nutze unser Angebot einer Impfberatung für die Reise. Damit Du unterwegs immer gut geschützt bist, übernehmen wir anteilig die Kosten für erforderlichen Reiseschutzimpfungen.
Du planst einen längeren Auslandsaufenthalt? Eine normale Auslandskrankenversicherung greift nicht, wenn Du länger als 6 Wochen im Ausland bleibst und möglicherweise dort arbeitest. Auch ob der Versicherungsschutz bei uns bestehen bleibt, ist von vielen Faktoren abhängig und im Einzelfall zu prüfen. Bitte sprich uns an, wir beraten Dich gern!
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.
Veröffentlicht am: 06.05.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023