Wer hilft? Verwandte, Freunde oder Fachkraft?
Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihren Haushalt einer Person aus dem Verwandtschafts- oder Bekanntenkreis anvertrauen oder auf die Dienste einer Fachkraft aus einer sozialen Vertragseinrichtung (z. B. einer Sozialstation) zurückgreifen. In diesem Fall rechnen wir die Kosten direkt mit der Einrichtung ab.
Anderen Personen erstatten wir zurzeit 11,00 Euro (2023: 10,50 Euro) je Stunde für maximal acht Stunden täglich.
Für Haushaltshilfen aus dem engen Verwandtschaftskreis (bis zum 2. Grad, z. B. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister) erstatten wir den Verdienstausfall und Fahrkosten in angemessenem Rahmen.