Widerspruch elektronische Patientenakte (ePA)

Wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie nicht von den Vorteilen der ePA profitieren wollen können Sie hier widersprechen. Es gibt zwei Arten der ePA zu widersprechen – Sie entscheiden, wie es für Sie am besten ist.

1) Sie widersprechen der Anlage einer ePA
Es wird für Sie zu keinem Zeitpunkt eine elektronische Patientenakte angelegt. Wenn Sie zukünftig doch eine ePA möchten, können wir diese jederzeit für Sie anlegen. Bitte kommen Sie dafür einfach auf uns zu.

2) Sie widersprechen der Ablage von Abrechnungsdaten in der ePA
Dann wird für Sie eine ePA angelegt, die keine abgerechneten Leistungen enthält. Sie können alle weiteren Funktionen und Vorteile der ePA nutzen. Diese finden Sie unter „ePA für alle“

Persönliche Daten
(Die Nummer beginnt mit einem Großbuchstaben, dann folgen 9 Ziffern)
Ihr Widerspruch
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Ihr persönlicher Ansprechpartner

Möchten Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.

Veröffentlicht am: 16.09.2024 - Zuletzt geändert am: 22.10.2024