Muss ich mich wirklich gesetzlich versichern oder kann ich mich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Nein, eine Verpflichtung, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, besteht nicht. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dies ist aber dann eine nicht widerrufbare Entscheidung. Wir empfehlen daher im Einzelfall eine Beratung durch uns unter der Rufnummer: 0211 9065-289).
Ich wollte im letzten Jahr schon mal von der privaten in die gesetzliche Versicherung wechseln. Damals durfte ich nicht. Nun klappt es doch?
Wahrscheinlich lagen Sie zu dem Zeitpunkt mit Ihrem Einkommen noch über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wenn Sie durch die gesetzliche Anhebung dieser Grenze 2026 mit Ihrem Einkommen darunterfallen, stellt dies einen neuen Sachverhalt dar, der Ihnen nun den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, z.B. in die Betriebskrankenkasse für die Mitarbeiter der Deutschen Bank, ermöglicht.
Kann ich mich rückwirkend zum 01.01.2026 in der BKK versichern? Gilt das auch für meine Familie?
Ja, mit Eintritt der Versicherungspflicht ab dem 01.01.2026 besteht die Möglichkeit für Sie und Ihre bisher über Sie versicherte Familie, sich in der BKK der Deutschen Bank gesetzlich zu versichern.
Was ist mit den Kündigungsfristen bei der privaten Krankenversicherung?
Durch den Eintritt der Versicherungspflicht aufgrund Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Privatversicherung verpflichtet, Ihre Versicherung rückwirkend ohne Kündigungsfrist zum 31.12.2025 zu beenden. Wichtig ist, dass die private Krankenversicherung von Ihnen einen Nachweis einer Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.01.2026 erhält. Diese Versicherungsbescheinigung stellen wir Ihnen gerne kurzfristig aus, wenn Sie sich für die BKK entschieden haben.
Ich war im Januar bereits beim Arzt und habe eine Rechnung erhalten. Kann ich diese noch einreichen?
Da Sie ab dem Jahresanfang nicht mehr privat versichert sind, werden von der privaten Krankenversicherung ab dem 01.01.2026 auch keine Rechnungen mehr erstattet. Sie sollten sich an die Praxis wenden und darüber informieren, dass Sie nun gesetzlich versichert sind.
Optimal wäre es, wenn die Praxis noch rückwirkend die Behandlung direkt über Ihre Elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit uns abrechnet.
Falls das nicht gelingt, reichen Sie die Rechnung bitte bei uns ein, damit wir prüfen können, in welcher Höhe wir uns beteiligen können.
Wie läuft der Wechsel zur BKK ab? Was muss ich tun?
Wir machen Ihnen den Wechsel in die BKK sehr einfach. Es genügt, wenn Sie uns die ausgefüllte Anmeldung zur BKK zusammen mit dem Schreiben von HR (Eintritt Versicherungspflicht) per Mail zusenden. Falls Ihnen gerade ein Foto für die Gesundheitskarte vorliegt, können Sie dieses gerne ebenfalls der Mail beifügen. Wir bestätigen Ihnen dann Ihre rückwirkende Mitgliedschaft in der BKK ab dem 01.01.2026.
Informieren Sie bitte parallel Ihre Personalabteilung über Ihren Wechsel zur BKK. Diese stellt Ihre Abrechnung ab 01.01.2026 um. Die Versicherungsbestätigung der BKK reichen Sie bitte bei der bisherigen privaten Krankenversicherung ein. Diese ist verpflichtet, Ihre Versicherung zum 31.12.2025 zu beenden und Ihnen dies schriftlich zu bestätigen. Zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen erstattet.