Nutzung von Gesundheitsdaten

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) mag auf den ersten Blick sperrig klingen, eröffnet jedoch neue Möglichkeiten für eine bessere medizinische Versorgung und mehr Sicherheit. Ziel des Gesetzes ist es das Gesundheitssystem weiterzuentwickeln, die Forschung zu fördern und die gesundheitliche Versorgung zu verbessern.

Gezielte Hinweise auf gesundheitliche Risiken

Um Ihre Gesundheit optimal zu unterstützen, erlaubt uns das GDNG eine gezielte Auswertung bestimmter Gesundheitsdaten. Konkret bedeutet das: Wir dürfen Daten nutzen, die bei uns zu Ihrer Person vorliegen, um Sie beispielsweise darauf hinzuweisen, wenn gesundheitliche Risiken bestehen oder eine Impfung aufgefrischt werden sollte. Dadurch können Erkrankungen frühzeitig erkannt und Versorgungslücken geschlossen werden.

Die möglichen Einsatzbereiche des GDNG sind vielfältig: 

  • Erkennen seltener Erkrankungen.
  • Krebsvorsorge: Hinweise auf Untersuchungen zur Prävention.
  • Medikationssicherheit: Aufdecken potenziell gefährlicher Wechselwirkungen zwischen Medikamenten.
  • Pflegebedürftigkeit: Frühzeitiges Erkennen von Erkrankungen, die auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit hinweisen.
  • Schwerwiegende Gesundheitsrisiken: Identifikation anderer schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen, etwa Schlaganfallrisiken.
  • Impfschutz: Hinweise auf empfohlene Schutzimpfungen und das Schließen von Impflücken, etwa durch altersbedingte Impfempfehlungen. 

Selbstverständlich nutzen wir Daten streng nach den gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Die Auswertungen und Hinweise dienen allein Ihrer Unterstützung und Entscheidungshilfe. Sämtliche Therapieentscheidungen treffen Sie weiterhin eigenverantwortlich in Abstimmung mit Ihren medizinischen Fachärztinnen und -ärzten.

Ihr Ansprechpartner

Rechtliche Grundlage und Ihr Recht zu widersprechen

Das GDNG ist im neu geschaffenen § 25b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) rechtlich verankert. Dieser Paragraph ermöglicht es uns als Krankenkasse, zweckgebunden und zum Gesundheitsschutz eines Versicherten datengestützte Auswertungen vorzunehmen und diesen Versicherten auf die Ergebnisse dieser Auswertung hinzuweisen. Hierdurch können wir als Krankenkasse dazu beitragen, die Gesundheit unserer Versicherten zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern. 

Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Daten genutzt werden, können Sie der Datennutzung jederzeit widersprechen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen alle Datenauswertungen nach § 25b SGB V einzulegen oder nur gegen einzelne Einsatzbereiche. 

Zunächst haben Sie vor der ersten Datennutzung eine vierwöchige Widerspruchsfrist. Doch auch nach Ablauf dieser Frist bleibt ein Widerspruch jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie durch einen Widerspruch weder bevorzugt noch benachteiligt. Ebenso leicht können Sie Ihren Widerspruch wieder zurücknehmen. 

Für Ihren Widerspruch können Sie das beigefügte Formular nutzen.

Widerspruch Gesundheitsdatennutzung

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Möchten Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.

Veröffentlicht am: 18.06.2025 - Zuletzt geändert am: 01.09.2025