Wie ist der weitere Ablauf?
Im Widerspruchs-Verfahren wird die Recht- und Zweckmäßigkeit der BKK-Entscheidung überprüft. Ergibt die Prüfung, dass es bei der Entscheidung der BKK bleibt, wird ein Widerspruchsbescheid durch einen ehrenamtlichen Widerspruchs-Ausschuss der BKK erlassen. Der Widerspruchs-Ausschuss – bestehend zu gleichen Teilen aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern – ist die einzige Stelle, die Ihren Widerspruch abschließend entscheiden kann.
Der Widerspruchsbescheid gibt Ihnen im Anschluss an das Widerspruchs-Verfahren die Möglichkeit, die Entscheidung der BKK vor einem Sozialgericht klären zu lassen.