So legen Sie Widerspruch gegen eine Entscheidung der BKK ein.

Manchmal müssen wir Entscheidungen treffen, die Sie vielleicht nicht erwartet haben. Wenn Sie mit einer Entscheidung der BKK nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, innerhalb von einem Monat Widerspruch einzulegen. Sie können den Widerspruch entweder schriftlich an die BKK der Deutsche Bank AG, Königsallee 60c, 40212 Düsseldorf, persönlich bei uns oder in gesicherter elektronischer Form übermitteln.

Wie ist der weitere Ablauf?

Im Widerspruchs-Verfahren wird die Recht- und Zweckmäßigkeit der BKK-Entscheidung überprüft. Ergibt die Prüfung, dass es bei der Entscheidung der BKK bleibt, wird ein Widerspruchsbescheid durch einen ehrenamtlichen Widerspruchs-Ausschuss der BKK erlassen. Der Widerspruchs-Ausschuss – bestehend zu gleichen Teilen aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern – ist die einzige Stelle, die Ihren Widerspruch abschließend entscheiden kann.

Der Widerspruchsbescheid gibt Ihnen im Anschluss an das Widerspruchs-Verfahren die Möglichkeit, die Entscheidung der BKK vor einem Sozialgericht klären zu lassen.


Häufige Fragen

Wie geht es weiter, nachdem ich Widerspruch gegen eine Entscheidung der BKK erhoben habe?

Die Stelle, die über Ihr Anliegen entschieden hat, bekommt erneut die Gelegenheit, es zu prüfen. Zum Beispiel: Hat sie ein entscheidendes Detail übersehen? Was sind die Gründe für den Widerspruch? Hat sich die Sach- oder Rechtslage geändert? Ist ein (weiteres) medizinisches Gutachten erforderlich? Bleibt es bei der Sichtweise der BKK, erhalten Sie eine Information, ob der Widerspruch aufrechterhalten bleibt. Ist dies der Fall, wird Ihr Widerspruch dem Widerspruchs-Ausschuss zugeleitet.

Was kann ich tun, wenn mein Widerspruch gegen eine Entscheidung der BKK abgelehnt wird?

Wenn der Widerspruchs-Ausschuss Ihren Widerspruch gegen eine Entscheidung der BKK ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht erheben. Auch dafür ist eine Frist von 1 Monat einzuhalten.

Was kostet mich ein Widerspruchs-Verfahren eigentlich?

Sowohl ein Widerspruchs- als auch ein Sozialgerichts-Verfahren sind für Sie grundsätzlich kostenlos. Es können für Sie allerdings Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen. Diese Kosten werden Ihnen von der BKK nur dann erstattet, wenn Sie das Verfahren abschließend gewinnen.

Wie lange dauert ein Widerspruchs-Verfahren?

Abhängig vom Umfang, der Komplexität und der erforderlichen Mitwirkung anderer kann ein Widerspruchs-Verfahren gegen eine Entscheidung der BKK mehrere Wochen und in Einzelfällen auch Monate dauern. Wenn beispielsweise der Medizinische Dienst eingeschaltet werden muss, weil ein (weiteres) Gutachten benötigt wird, kann sich die Bearbeitungszeit erheblich verlängern, da wir auf die Termine des Medizinischen Dienstes keinen Einfluss haben.

Mein Widerspruch hat sich für mich erledigt. Was muss ich tun?

Wenn sich die Sache für Sie geklärt hat und Sie daraufhin Ihren Widerspruch zurückziehen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Melden Sie sich dazu gerne vorab telefonisch bei uns. Wenn für Sie die Entscheidung des Widerspruchs-Ausschusses nachvollziehbar ist, müssen Sie nichts weiter tun. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Möchten Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.

Veröffentlicht am: 22.10.2025 - Zuletzt geändert am: 23.10.2025