Rufbereitschaft mit Ihrer Hebamme vereinbaren
Die erweiterte Hebammenrufbereitschaft vereinbaren Sie mit Ihrer Hebamme. Damit verpflichtet sich Ihre Hebamme, zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar zu sein und Ihnen zu helfen, wenn Ihr Baby kommt.
Wir erstatten ab der 32.Schwangerschaftswoche bis zu 300,00 Euro von den tatsächlich entstandenen Kosten.
Damit wir Ihnen den Betrag möglichst schnell überweisen können reichen Sie uns bitte die Rechnung der Hebamme im Original unter Angabe Ihrer Bankverbindung ein. Sie müssen die Rechnung zunächst selbst bezahlen. Wir überweisen Ihnen den Betrag dann auf ihr Konto.