Keine Zuzahlung unter 18

Als Auszubildender kannst Du Dir Dein Geld sparen. Bis zur Volljährigkeit bist Du von allen Zuzahlungen – sei es für Medikamente, Krankenhauskosten oder Heil- und Hilfsmittel wie beispielsweise logopädische oder ergotherapeutische Behandlungen – automatisch befreit.

Ausnahme

Nur bei Fahrkosten und bei Zahnersatz, sofern er die Regelversorgung übersteigt, musst Du Dich an den Kosten beteiligen.


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Veröffentlicht am: 06.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024