Implantate

Die Entscheidung für oder gegen ein Zahnimplantat will gut überlegt sein. Neben dem Kostenfaktor gibt es dabei einiges zu bedenken. Wir informieren.

Was Zahnimplantate kosten und wer sie bezahlt

Bezahlt Ihre BKK auch für ein Zahnimplantat? Das Implantat selber können wir nicht bezahlen, Ihnen jedoch für den Zahnaufbau einen Festzuschuss gewähren, unabhängig davon, für welche Art des Zahnersatzes Sie sich entscheiden. Die Höhe des Festzuschusses entspricht den Kosten für die Regelversorgung, die für den herkömmlichen Zahnersatz angefallen wären.

Ein Schnäppchen ist ein Implantat deshalb nicht: Der Zuschuss deckt die Kosten nur zu einem geringen Teil. Ein ungefährer Richtwert, der jedoch je nach Anbieter und Befund abweichen kann: Ein Einzelzahnimplantat kostet zwischen 1.000 und 3.000 Euro, je nachdem, ob es sich um einen Front- oder Seitenzahn handelt. Dazu kommen noch die Kosten für den aufsetzenden Zahnersatz auf das Implantat, auch Suprakonstruktion genannt.

Ausnahmefälle

In wenigen, fest definierten Ausnahmefällen übernehmen wir die Kosten des Materials für Implantate und den dazu gehörigen Zahnersatz zu 100 Prozent, für das zahnärztliche Honorar bis zum Faktor 2,3. Eine solche medizinische Ausnahmeindikation liegt u.a. bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten, z.B. nach Tumoroperationen oder aufgrund angeborener Fehlbildungen vor.

Bitte wenden Sie sich an Ihren behandelnden Zahnarzt, um die medizinischen Voraussetzungen zu klären. Gerne beraten wir Sie über die weitere Vorgehensweise.

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Was man vor der Entscheidung für ein Implantat wissen sollte

  • Ein Implantat ist keine Sache für eilige Patienten: Die künstliche Zahnwurzel muss in Ruhe im Kieferknochen einheilen und soll während dieser Zeit (3 bis 6 Monate) möglichst nicht belastet werden. Mit Einschränkungen, z.B. beim Kauen, ist zu rechnen. Der Patient bekommt zunächst ein Provisorium, das die Zahnlücken verkleidet, jedoch nicht als Kauhilfe geeignet ist.
  • Möglicherweise muss etwas Knochenmaterial transplantiert oder aufgebaut werden. Der Grund für den Aufwand: Viele Patienten haben im Ober- oder Unterkiefer zu wenig Knochenmasse, um einem eingesetzten Implantat sicheren Halt zu geben. Ob ein Patient ausreichend Knochenmasse zur Verfügung hat, können Implantologen an den Röntgenbildern erkennen.
  • Es gibt Krankheiten, die das Einsetzen eines Implantates nicht erlauben. Herzkranke unter Marcumar-Therapie, Menschen mit chronischer Polyarthritis, mit bestimmten geistigen und körperlichen Behinderungen, mit bestimmten Stoffwechselerkrankungen und bei schlecht eingestelltem Diabetes sollten keine Implantate erhalten.

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Voraussetzung für eine Implantation

Der Kiefer muss ausgewachsen sein, d.h. erst im Alter von etwa 18 Jahren dürfen Implantate eingesetzt werden. Hindernisse sind Immunschwächen, die die Abwehrkräfte des Körpers vermindern können. Ansonsten gibt es nur wenige Einschränkungen - selbst hohes Alter oder Knochenschwund des Kiefers sind in der Regel kein Problem.


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Veröffentlicht am: 16.04.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024