Pflegezeit – Hilfe für berufstätige Angehörige

Wenn ein Familienmitglied beispielsweise durch eine schwere Krankheit zum Pflegefall wird, trifft das die Angehörigen oft unvorbereitet. Sie benötigen Zeit, um sich auf die neue Herausforderung einzustellen und Strukturen zu deren Bewältigung zu schaffen. Wenn Sie berufstätig sind, gibt es für Sie verschiedene Optionen.

Kurzzeitige Pflegezeit

Wenn nach einem Akutereigniss eine Pflegebedürftigkeit eintritt müssen berufstätige Angehörige schnell und zeitnah reagieren können. Hierfür haben Sie die Möglichkeit sich bis zu 10 Arbeitstage von der beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen, wenn dies erforderlich ist um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.

Hierzu teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Voraussetzung für die Kurzzeitige Pflegezeit ist, dass bei dem pflegebedürftigen Angehörigen mindestens ein Pflegegrad 1 festgestellt wurde.

Sofern Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit die Entgeltfortzahlung einstellt, können wir in dieser Zeit das Pflegeunterstützungsgeld an Sie auszahlen. Dies kann bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts betragen. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Längere Pflegezeit

Sofern bei dem Pflegebedürftigen mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und dieser in der häuslichen Umgebung gepflegt wird kann eine Pflegezeit von bis zu 6 Monaten bei dem Arbeitgeber beantragt werden. Während dieser Zeit bleibt der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz erhalten, sofern eine Familienversicherung besteht. Sollte dies nicht möglich sein, so können Sie sich freiwillig krankenversichern und zahlen dafür meistens den Mindestbeitrag. Auf Antrag erstatten wir Ihnen diesen.

Sofern bei dem Pflegebedürftigen mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und laut Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung mindestens 10 Stunden wöchentlich gepflegt wird können wir für Sie Beiträge zur Rentenversicherung entrichten. Weitere Informationen zu den Beiträgen finden Sie auf der Seite: Absicherung der Pflegeperson.

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024