Beitragssatz
Die Beitragssätze für Versicherte und Arbeitgeber werden ab dem 01.01.2011 jeweils um 0,3 Prozentpunkte erhöht und bei 7,3 % festgeschrieben. Für Versicherte bleibt die alte Regelung bestehen, wonach sie neben dem Beitragssatz einen Sonderbeitrag von 0,9 % in den Gesundheitsfonds einzahlen.
Der Beitragssatz wird daher wieder auf 15,5 % angehoben. Damit läuft die Absenkung der Beitragssätze von 15,5 % auf 14,9 % zum Jahresende 2010 aus, die von der Regierung erst im Juli 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossen wurde. Gleichzeitig soll der zum 01.01.2011 geltende Beitragssatz eingefroren werden, d. h., dass alle zukünftigen Mehrausgaben der GKV über Zusatzbeiträge erhoben und nicht mehr über die Lohnnebenkosten abgerechnet werden.
Der Beitragssatz wird daher wieder auf 15,5 % angehoben. Damit läuft die Absenkung der Beitragssätze von 15,5 % auf 14,9 % zum Jahresende 2010 aus, die von der Regierung erst im Juli 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossen wurde. Gleichzeitig soll der zum 01.01.2011 geltende Beitragssatz eingefroren werden, d. h., dass alle zukünftigen Mehrausgaben der GKV über Zusatzbeiträge erhoben und nicht mehr über die Lohnnebenkosten abgerechnet werden.
Beitragssatzentwicklung im Rückblick:
Einheitlicher Beitragssatz ab dem 01.01.2009
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 01. Januar 2009 zahlen alle Beitragszahler in Deutschland den gleichen Beitragssatz in Höhe von 15,5 % incl. 0,9 % Sonderbeitrag.
Krankenkassenbeiträge und Steuergelder fließen in einen zentralen Finanzierungstopf. Jede Krankenkasse erhält pro Versichertem aus dem Fonds eine pauschale Zuweisung. Sie wird nach dem prognostizierten Krankheitsspektrum der Versicherten einer Krankenkasse kalkuliert. Ungleich verteilte Krankheitsbelastungen zwischen den Krankenkassen werden für rund 80 Krankheiten über den sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) ausgeglichen.
Der Einheitsbeitragssatz sinkt am 01.07.2009 auf 14,9 %
Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes der Bundesregierung sinkt der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Juli 2009 um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 %. Die Finanzsituation für die einzelnen Krankenkassen ändert sich dadurch nicht, da die Höhe der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds davon unabhängig ist, ob der Gesundheitsfonds seine Mittel aus Beitrags- oder aus Steuergeldern erhält.