Informationen für Selbsthilfegruppen
Um eine schnelle und sachgerechte Förderung zu ermöglichen, bitten wir Selbsthilfegruppen und -organisationen die folgenden Hinweise zu beachten.
Zum 1. Januar 2008 erfolgt die Selbsthilfeförderung nach § 20c SGB V. Mit der gesetzlichen Neuregelung ändern sich das Verfahren der Selbsthilfeförderung und die Zuständigkeiten. Für Selbsthilfeorganisationen, -kontaktstellen und -gruppen wird es leichter als bisher, eine Förderung zu beantragen.
Zur Förderung der Selbsthilfe haben die Spitzenverbände der Krankenkassen "Gemeinsame und einheitliche Grundsätze vom 10. März 2000 (Leitfaden Selbsthilfe)" entwickelt. Die "Gemeinsamen Grundsätze" entstanden unter Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen: BAG SELBSTHILFE e.V., DPWV - Gesamtverband e.V., DAG SHG und DHS.
Dieser ,Leitfaden Selbsthilfe' konkretisiert das Verfahren der Selbsthilfeförderung. Er bleibt weiterhin die Grundlage für die Selbsthilfeförderung.
Den Leitfaden Selbsthilfe (1,0 MB) finden Sie hier in der aktuellen Fassung vom 6. Oktober 2009.
Wichtige Änderungen des Förderverfahrens
Es sind zwei Förderstränge vorgesehen:

