Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung
Muss eine Wohnung umgebaut werden (z. B. Verbreiterung der Wohnungstür, fest installierte Rampen, Beseitigung von Stolperfallen, rutschfester Bodenbelag), damit der Pflegebedürftige selbständiger leben kann, so kann dies von der BKK-Pflegekasse bezuschusst werden.
Solche Wohnungsanpassungen werden mit bis zu 2.557,- EURO pro Umbaumaßnahme gefördert. In Abhängigkeit vom Einkommen des Pflegebedürftigen ist ein angemessener Eigenanteil zu leisten. Alle zum Zeitpunkt der Zuschusszahlung erforderlichen Einzelmaßnahmen werden dabei als eine Umbaumaßnahme angesehen.
Die BKK-Pflegekasse darf diesen Zuschuss jedoch nur dann leisten, wenn nicht andere Sozialleistungsträger, z. B. die Unfallversicherung, die Kosten einer solchen Umbaumaßnahme zu übernehmen haben.
Wenn Sie zu den Leistungen der Pflegeversicherung weiteren Rat und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuer der BKK-Pflegekasse.