Elektronische Gesundheitskarte
Der Gesetzgeber hat alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2012 an mindestens 70 Prozent der Versicherten elektronische Gesundheitskarten auszugeben, ansonsten dürfen sich die Verwaltungsausgaben im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 nicht erhöhen.
Jeder Versicherte bekommt eine eigene elektronische Gesundheitskarte mit Foto. Nur Kinder unter 15 Jahren sowie Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, erhalten eine Karte ohne Lichtbild.
Viele Kassen bereiten sich auf die Versorgung der Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vor. Die BKK der Deutschen Bank hat bereits von 93 % ihrer Versicherten die Lichtbilder erhalten.
Sie können Ihr Lichtbild hier auch online ablegen. Halten Sie hierzu Ihr digitales Passfoto und Ihre Krankenversicherungsnummer bereit.
Der Zeitplan
Im Oktober wurden alle Versicherten, die in der Region Nordrhein wohnen, mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Im Dezember 2011 erhalten die Versicherten im Norden ihre neue Gesundheitskarte.
Auf der Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte stehen Ihr Vor- und Nachname, Ihre neue, lebenslang gültige Krankenversichertennummer sowie Name und Kennnummer unserer Krankenkasse. Neu ist das Foto, das Sie eindeutig und schnell als Karteninhaber ausweist und gleichzeitig vor Kartenmissbrauch schützt. Ebenfalls neu ist der Vermerk über die BSI-Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie.
Auf der Rückseite befindet sich - wie bisher auch - Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie ermöglicht Ihnen eine ambulante oder stationäre Behandlung bei Notfällen während eines Auslandsaufenthaltes in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz.
Schrittweise Einführung
Die neue Karte wird schrittweise eingeführt. Das heißt: Nicht alle Krankenkassen werden zeitgleich eine neue Karte ausgeben. Nach dem derzeitigen Stand ist davon auszugehen, dass die bundesweite Ausgabe Ende 2011 beginnt und bis Ende 2012 dauern wird.
Sie müssen die alte Krankenversichertenkarte (KVK) nicht sofort nach Erhalt der neuen eGK zurückschicken, da die neue Karte nicht sofort im gesamten Bundesgebiet eingeführt wird. In der Übergangsphase können Sie auf Ärzte treffen, die noch nicht über die neuen Kartenlesegeräte verfügen. Hier ist dann die bisherige Krankenversichertenkarte erforderlich, damit Sie bei jedem Arzt im gesamten Bundesgebiet behandelt werden können. Wir werden Sie rechtzeitig anschreiben, um über die Rücksendung oder die Vernichtung der alten Krankenversicherungskarten zu informieren.
Die Möglichkeiten
Zu Beginn werden Sie keine Veränderungen merken. Erst ab 2014 soll die elektronische Gesundheitskarte im "Online-Betrieb" eingesetzt werden. Dann erfolgen Änderungen der Adresse direkt auf der Karte, eine neue Karte muss in solchen Fällen nicht mehr ausgestellt werden. Bis dahin werden wir Ihnen bei Änderungen eine neue elektronische Gesundheitskarte zusenden.
Zu einem späteren, noch nicht festgelegten Zeitpunkt können Versicherte auf Wunsch weitere Daten auf der Karte speichern lassen, etwa die Einwilligung zur Organspende oder eine Patientenverfügung. Diese Angaben sind freiwillig. In einer weiteren Stufe soll es möglich sein, dass ein Arzt - mit Einverständnis des Versicherten - wichtige Informationen für den Notfall auf der Karte hinterlegt. Dazu gehören z. B. Angaben zu Allergien oder chronischen Erkrankungen. Kann ein Versicherter aufgrund eines Notfalls nicht selbst Auskunft geben, liefert die elektronische Gesundheitskarte dann diese Informationen, die im Einzelfall überlebenswichtig sein können.
Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten hat höchste Priorität. Dies wird sich auch mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nicht ändern, denn gerade angesichts der neuen technischen Möglichkeiten wird Datenschutz groß geschrieben.
Ohne Ihre Einwilligung wird niemand auf die vertraulichen Daten Ihrer elektronischen Gesundheitskarte zugreifen können. Sie entscheiden, ob und welche medizinischen Daten gespeichert werden und wer welche Dokumente einsehen darf. Ihre Einwilligung geben Sie mit der elektronischen Gesundheitskarte und einer Geheimnummer (PIN). Sobald die sichere Möglichkeit der Speicherung von medizinischen Daten besteht, werden wir Ihnen die Geheimnummern zur Verfügung stellen. So wird die Karte zu Ihrem persönlichen Schlüssel. Auch alle Ärzte erhalten eine eigene Karte, den so genannten Heilberufsausweis. Um an die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten medizinischen Daten zu gelangen, müssen Arzt und Patient jeweils ihre Karte in das Lesegerät stecken und ihren Pin-Code eingeben.
Noch Fragen?
Wenn Sie Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
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