Beiträge & Mitgliedschaft

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um die Mitgliedschaft in der Betriebskrankenkasse der Deutschen Bank in verschiedenen Lebensphasen sowie über die Möglichkeiten der beitragsfreie Familienversicherung Ihrer Angehörigen.

Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuer aus dem Bereich Beiträge und Versicherung der BKK.

Wenn Sie noch nicht bei uns versichert sind oder Sie als Mitglied Ihren Ehepartner in der BKK versichern möchten helfen Ihnen die Kundenbetreuer aus dem Bereich Marketing gerne weiter.


Duale Studiengänge - Änderungen zum 01.01.2012

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Ab dem 01. Januar 2012 besteht für alle Studenten dualer Studiengänge Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Damit wird die unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von ausbildungs- und praxisintegrierten dualen Studiengängen abgeschafft.

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Wege zur BKK

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Für den Beginn der BKK-Mitgliedschaft gelten unterschiedliche Regelungen. Folgende Wege in Ihre BKK sind möglich:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bank
Wenn Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Deutsche Bank Gruppe noch Mitglied einer anderen gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie problemlos zur BKK wechseln. Die Mitgliedschaft kann grundsätzlich jederzeit zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.

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ImageTeaser - Gesundheitsfonds und Einheitsbeitrag

Gesundheitsfonds
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 01. Januar 2009 zahlen alle Beitragszahler in Deutschland den gleichen Beitragssatz.

Krankenkassenbeiträge und Steuergelder fließen in einen zentralen Finanzierungstopf. Jede Krankenkasse erhält pro Versichertem aus dem Fonds eine pauschale Zuweisung.


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Interview zum Gesundheitsfonds mit Vorstand Ute Manthey-Wasserfuhr (09/2008)


 
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