Pflicht- / freiwillig versichert
Man unterscheidet in der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitgliedern sowie den familienversicherten Angehörigen. Die Einstufung ist bei Beschäftigten vom jährlichen Brutto-Arbeitsverdienst abhängig.
Wann ist man "pflichtversichert"?
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis zur gesetzlich festgelegten Jahresarbeitsentgeltgrenze (2011: 49.500,00 EUR / 2012: 50.850,00 EUR).
- Auszubildende
- Studenten und Praktikanten
- Arbeitslosengeld-I-Bezieher und Umschüler, sofern sie Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten
- Arbeitslosengeld-II-Bezieher, sofern diese unmittelbar vor dem Bezug nicht privat krankenversichert waren und/oder kein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht
- Rentner und Rentenantragsteller, wenn sie die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt haben
- Teilnehmer an berufsfördernden Maßnahmen.
Wann ist man "freiwillig" versichert?
- Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die gesetzlich festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze* in dem laufenden Kalenderjahr und im Folgejahr überschreitet (bisher: in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren und im Folgejahr)
- Freiwillige Mitglieder anderer gesetzlicher Krankenkassen, die für die BKK beitrittsberechtigt sind
- Familienangehörige, die nur über ein geringes Einkommen verfügen (bis zur Geringfügigkeitsgrenze 375,00 € monatlich, bei Ausübung eines Minijobs 400,00 € monatlich), bei denen jedoch der Anspruch auf eine Familienversicherung ausgeschlossen ist (z.B. bei Kindern, wenn der höher verdienende Elternteil privat krankenversichert ist und die Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze liegen).
- Mitglieder, deren Versicherungspflicht endet (z.B. zum Ende der Beschäftigung oder nach dem Ende der Versicherungspflicht als Student)
- Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und anderweitig abgesichert werden (z.B. Beamte und Soldaten auf Zeit)
- Rentner und Rentenantragsteller, wenn sie die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt haben
- Selbständige, die für die BKK beitrittsberechtigt sind.