Unfallversicherung

Beruhigend zu wissen

Der gesetzliche Versicherungsschutz für Auszubildende tritt bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zu und von der Arbeit in Kraft. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, hat die Unfallversicherung die Aufgabe, die Folgen des Unglücks zu mindern oder zu beheben, indem sie

  • Maßnahmen ergreift, die der vollständigen oder teilweisen Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen.

  • Geld an den Betroffenen oder seine Angehörigen zahlt.

Eine besondere Anmeldung zur Unfallversicherung ist nicht erforderlich. Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber gezahlt.


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